Gold physisch handeln

Die meisten Menschen nutzen physisches Gold als langfristige Geldanlage oder als Vermögensschutz. Daneben ist aber auch der aktive Handel möglich. Geeignete Produkte für den physischen Handel sind Goldbarren bekannter Hersteller und gängige Anlagemünzen aus Gold. Wichtig: Bei Haltezeiten des Goldes unter einem Jahr geht ein wichtiger steuerrechtlicher Vorteil verloren.

Grundsätzliches zum physischen Goldhandel

In praktischer Hinsicht bedeutet der Handel mit physischem Gold nichts anderes, als Gold zu kaufen und später wieder zu verkaufen. Zwischen Kauf und Ankaufkursen besteht eine Differenz, die als Spread bezeichnet wird. Käufer bezahlen also zu jedem gegebenen Zeitpunkt mehr als Verkäufer für dasselbe Goldprodukt erhalten.

Die Differenz zwischen dem Kaufkurs und dem aktuellen Goldpreis (Spotpreis) heißt Aufgeld oder Agio. Die Höhe des Aufgelds kann jeder Verkäufer selbst festlegen. Es sollte für gängige Goldprodukte einen niedrigen einstelligen Prozentwert nicht überschreiten. Beim Verkauf war früher ein Abschlag auf den aktuellen Goldpreis üblich.

Inzwischen haben sich die Ankaufpreise bei gängigen Produkten aber erhöht, sodass der gesamte Spread über dem Spotpreis liegen kann. Der Spread fällt bei einer längeren Haltedauer mit einer stark steigenden Goldpreisentwicklung nicht stark ins Gewicht, macht sich aber bei kürzerer Haltedauer mit geringen Kursdifferenzen durchaus bemerkbar.

Zusätzlich zum Spread können Lieferkosten für das Gold fällig werden. Diese entfallen, wenn das Gold direkt in der Filiale eines Verkäufers beziehungsweise Ankäufers abgeholt oder abgegeben wird.

Goldbarren physisch handeln

Für den physischen Handel mit Gold sind Goldbarren bekannter Hersteller in gängigen Einheiten am besten geeignet. Beim Handel in Deutschland sind zum Beispiel die Goldbarren von Heraeus, Umicore und Argor Heraeus weit verbreitet. Auch beim Handel mit Barren von Heimerle + Meule, C. Hafner oder der Perth Mint sollte es beim Kauf und Verkauf zu keinen Problemen kommen.

Als Einheiten bieten sich die Stückelungen 1 oz (ca. 31,1 g), 50 g, 100 g und 250 g an. Bei kleineren Stückelungen wie 2 g, 5 g oder 10 g ist das Aufgeld für den aktiven Handel zu hoch. Bei den größeren Stückelungen 500 g und insbesondere beim Kilobarren ist die Fungibilität weniger gut.

Ein Kilobarren ist so teuer, dass viele kleinere Ankäufer nicht bereit oder in der Lage sind, die für den Ankauf nötige Summe zu binden. Unter den Stückelungen zwischen 1 oz und 250 g sind die Goldbarren 1 oz und 100 g m besten geeignet. Sie sind besonders beliebt und werden entsprechend gerne verkauft und angekauft.

Goldmünzen physisch handeln

Der physische Handel ist auch mit Goldmünzen möglich. Das Aufgeld und der Spread sind hier etwas höher als bei den Goldbarren zwischen 1 oz und 250 g, aber durchaus noch niedrig. Das gilt allerdings nicht für alle Goldmünzen. Zu empfehlen sind insbesondere die marktgängigen Anlage- oder Bullionmünzen. Dazu gehören:

  • Krügerrand Goldmünzen der South African Mint aus Südafrika
  • Maple Leaf Goldmünzen der Royal Canadian Mint aus Kanada
  • Wiener Philharmoniker Goldmünzen der Münze Österreich aus Österreich
  • Känguru Goldmünzen der Perth Mint aus Australien
  • American Eagle Goldmünzen der United States Mint aus den USA

Diese Münzen werden in mindestens vier verschiedenen Einheiten herausgegeben:

  • 1 oz Gold
  • 1/2 oz Gold
  • 1/4 oz Gold
  • 1/10 oz Gold

Das Aufgeld und der Spread sind grundsätzlich bei der Einheit 1 oz am geringsten. Auch die Handelbarkeit ist bei dieser Stückelung am besten. Die Einheit 1 oz gilt als Standard und ist entsprechend bei allen genannten Münzen am weitesten verbreitet.

Wer nur mit einigen wenigen Münzen handeln möchte, kann als Alternative zu den Bullionmünzen auch einige historische Goldmünzen aus dem 19. und 20. Jahrhundert wählen. Diese wurden in teils sehr hohen Stückzahlen geprägt. Sie sind heute noch in geringeren Mengen problemlos mit akzeptablem Aufgeld handelbar. Hier einige Beispiele:

  • Belgischer Franc
  • Britischer Sovereign
  • Französischer Franc
  • Mexikanischer Peso (Centenario)
  • Österreichische Krone
  • Ungarische Korona

Edelmetallhändler bieten die besten Konditionen

Beim Kauf und Verkauf des Goldes empfiehlt es sich, einen seriösen Edelmetallhändler zu wählen. Hier sind bessere Konditionen zu erwarten als bei Banken. Auch Goldankäufer, die sich auf Altgold wie Schmuck oder Zahngold spezialisiert haben, liegen preislich beim Kauf über und beim Verkauf unter den Preisen der Händler.

Allerdings gibt es auch innerhalb der Händler beachtliche Preisunterschiede. Deshalb bietet sich der Check auf einem seriösen Vergleichsportal wie Gold.de an. Alle dort gelisteten Händler wurden überprüft und sind seriös. Auf der Seite sind auch weitere nützliche Tools wie Aufgeldtabellen oder eine Händlersuche nach Postleitzahl sowie auch Warnhinweise zu Fakeshop Seiten zu finden.

ETCs als alternative zum physischen Goldhandel

Wer Gold in einem kurzen Zeitrahmen von einigen Wochen, Tagen oder sogar intraday handeln möchte, kann statt physischer Produkte auch sogenannte ETCs oder Exchange Traded Commodities handeln. Hier sind die Spreads und die Handelskosten noch geringer als bei physischen Produkten.

Der Aufwand beschränkt sich auf ein paar Klicks am Laptop. Gold-ETCs sind Inhaberpapiere, die sich wie Aktien an der Börse handeln lassen. Die höchste Sicherheit bieten die physisch besicherten ETCs, deren Börsenwert mit Gold hinterlegt ist. Der größte, bekannteste und am aktivsten gehandelte Gold-ETC in Deutschland ist Xetra-Gold.

Gold länger als ein Jahr halten bringt wichtige Steuervorteile.

Wer Goldbarren, Anlagemünzen aus Gold oder steuerrechtlich gleichgestellte ETCs wie Xetra Gold kauft, muss grundsätzlich keine Mehrwertsteuer zahlen. Das ist ein bedeutender Vorteil gegenüber Aktien, Zertifikaten oder auch ETCs auf andere Edelmetalle. Wer sein Gold länger als zwölf Monate hält, profitiert noch einmal. Nach Ablauf dieser Spekulationsfrist müssen auch die Veräußerungsgewinne nicht versteuert werden.

Beim Kauf und Verkauf innerhalb der Jahresfrist erfolgt eine Besteuerung für private Veräußerungsgeschäfte nach dem persönlichen Steuersatz. Die Besteuerung entfällt allerdings auch innerhalb der Spekulationsfrist, wenn die Gewinne die Freigrenze von 600 Euro pro Jahr nicht erreichen. Die Freigrenze gilt nicht exklusiv für Gewinne aus Goldverkäufen, sondern für alle Veräußerungsgewinne innerhalb eines Jahres zusammen.