Grundsätzlich kann im Bereich der Goldmünzen zwischen Anlagemünzen und Sammlermünzen unterschieden werden. Anlagemünzen verhalten sich in ihrer Wertentwicklung entsprechend der Goldpreisentwicklung. Im Vergleich zu Barren ist lediglich ein minimaler Preisaufschlag fällig. Sammlermünzen werden in Ihrer Wertentwicklung neben dem Goldpreis auch von weiteren Faktoren geprägt.
Um den direkten Warenaustausch zu vereinfachen, verwendete man zunehmend Gold- und Silberstücke als Währung. Zunächst musste jedes Stück ausgewogen werden, um den Wert zu bestimmen, was bei Goldstaub oder Granulat noch relativ schwierig war. Im 6. Jahrhundert v. Chr. ließ der lydische König Kroisos erstmals Goldmünzen von einheitlicher Größe und einheitlichem Wert in Kleinasien mit Prägestempeln versehen, die gleichzeitig – neben einer Propagandafunktion – auch noch einen gewissen Qualitätsstandard für das Edelmetall darstellten. Die ersten Silbermünzen wurden allerdings bereits zuvor um 620 v. Chr. verwendet.
In den verschiedenen menschlichen Kulturen nahm dieser äußere Formenwandel des Münz-Geldes unterschiedliche Zeitepochen in Anspruch, z. B. wurde in Indochina sogar noch bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts mit abgewogenem Gold- und Silberstaub bezahlt! Daher lassen sich viele Münznamen noch heute auf einstmalige und noch heute geltende Gewichtsmaßeinheiten zurückführen.
Anlagemünzen (Bullionmünzen) sind Edelmetallmünzen, die in hohen Stückzahlen geprägt werden, und die der Spekulation auf den Edelmetallwert oder als Geldanlageobjekt dienen.
Sie werden aus den Edelmetallen Gold, Silber, Platin und Palladium in hohem Feingehalt hergestellt und mit leichtem Aufschlag auf den Metallwert dieser Metalle verkauft, denn die Prägung von Münzen ist teurer als das Gießen von Barren. Sie vereinen damit die Vorteile von Barren und Münzen und werden daher Bullionmünzen oder kurz Bullion (Coins) genannt (engl. Bullion heißt Barren).
Die meisten Anlagemünzen tragen, neben den Bildmotiven, eine Nennwertangabe einer Währung, häufig auch noch eine Gewichts- und eine Feinheitsangabe. Die Währungsnennwertangabe ist zum Ausgabezeitpunkt stets deutlich niedriger als der Edelmetallwert der Münze nach aktuellem Börsenkurs. Die aufgeprägte Nennwertangabe weist die Münze als „von offizieller Stelle ausgegeben“ aus, da nur staatlich autorisierte Prägestellen berechtigt sind, eine Währungsangabe auf die Münze zu prägen, womit gleichzeitig eine Abgrenzung zu den Medaillen gegeben ist. Damit sind sie „formal“ häufig auch gesetzliches Zahlungsmittel. Sie werden aber im allgemeinen Zahlungsverkehr nicht zum aufgeprägten Nennwert verwendet, da sie ja sonst unterhalb ihres Edelmetallwertes in den Geldumlauf abgegeben würden.
Bei den Anlagemünzen lassen sich zwei Arten unterscheiden. Einmal sind das die modernen Nachprägungen ehemaliger Kurantmünzen mit ihren alten Währungsnominalbezeichnungen in damaliger Kaufkraft, die meist auch mit den alten Jahreszahlen nachgeprägt wurden, und zum anderen sind das moderne Münzneuschöpfungen, die neuerdings auch als Bimetallausführungen ausgeführt sein können, und entsprechend dem allgemeinem Kaufkraftverfall aller nationalen Währungen jetzt eine höhere Nominalwertangabe aufgeprägt haben als ihre evtl. historischen „Vorbilder“.
Beispiel:
Historische Nachprägung: 100 österreichische Goldkronen 1915 = 30,4875 g Feingewicht
Moderne Neuschöpfung: "Wiener Philharmoniker" = 100 € = 31,1035 g Feingewicht (1 Unze)
Beide Anlagemünztypen werden zu täglich aktualisierten Schalterkursen (die sich am Kurs des jeweiligen Edelmetalls orientieren) in Banken und im Edelmetallhandel verkauft und sind häufig von der Mehrwertsteuer befreit. Gebräuchliche moderne Stückelungen sind 1/1, 1/2, 1/4 und 1/10 Unze, während die historischen Nachprägungen mit ihren alten Fein- und Rauhgewichten nachgeprägt werden.
Gold- und Silbermünzen sind insbesondere in Krisenzeiten eine begehrte Liquiditätsreserve. Daher ist die von vielen Prägestätten praktizierte Ausgabe von jährlich wechselnden Bildmotiven aus Sicht der reinen Edelmetallanlage eher hinderlich, da der Bekanntheitsgrad und Wiedererkennungswert drastisch sinkt, während die reinen Sammler von Münzen diese Praxis begrüßen. Die Prägestellen bedienen dennoch beide Gruppen, da sie ausschließlich an einer hohen Nachfrage bzw. Stückzahl interessiert sind.
Anleger, die für einen Krisenfall vorsorgen wollen, sollten daher Anlagemünzen bevorzugen, deren Bildmotive seit dem ersten Prägejahr gleich geblieben sind. Bei den Goldmünzen sind das: Krugerrand , Maple Leaf , Wiener Philharmoniker und American Eagle , bei den Silbermünzen Maple Leaf (Silber) und American Eagle (Silber) .
Sammlermünzen sind Münzen, deren Zweck in erster Linie darin besteht, an Münzsammler verkauft zu werden.
Grundsätzlich werden alle Arten von Münzen gesammelt und als Sammelobjekte gehandelt, also auch Kursmünzen, welche eigentlich für den Geldumlauf geprägt worden sind. Die Tatsache, dass Sammler bereit sind, für gewisse Münzen hohe Preise zu zahlen, hat aber viele Münzprägeanstalten dazu verleitet, Münzen speziell für den Sammlermarkt herzustellen. Da sich mit Kleinmünzen keine nennenswerten Gewinne erzielen lassen, haben Sammlermünzen meist einen höheren Nennwert als im Zahlungsverkehr üblich, zudem bestehen sie oft aus Edelmetall.
Der wichtigste Typ von Sammlermünzen sind Gedenkmünzen. Ursprünglich wurden sie geprägt, um das dargestellte Ereignis bzw. die dargestellte Person bekannt zu machen. Da Münzen mit besonderen Motiven bei Sammlern beliebt sind und wechselnde Motive dazu animieren, sich eine komplette Serie zuzulegen, ergibt sich daraus ein lukrativer Absatzmarkt. Deshalb sind moderne Gedenkmünzprägungen praktisch ausschließlich auf den Sammlermarkt ausgerichtet.
Speziell für Sammler werden auch Münzen in der Prägequalität "Polierte Platte" hergestellt. Hierbei kann es sich sowohl um Kurs- wie auch um Gedenkmünzen handeln, die aber aufwendiger hergestellt und verpackt sind und meist deutlich über dem Nennwert verkauft werden.
Münzen, welche aus rein kommerziellem Interesse herausgegeben wurden, sind bei ernsthaften Numismatikern unbeliebt, da sie nicht den eigentlichen Zweck einer Münze erfüllen und ihr Wert weder dem Seltenheitswert noch dem inneren Wert (Metallwert) oder dem Nennwert entspricht, sondern durch die Ausgabepolitik der Prägestätten bestimmt wird. Falls eine Münze nie im Geldumlauf vorkommt und zudem von Beginn an zu einem höheren Preis als dem Nennwert verkauft wird, so wird sie abwertend "Pseudomünze" genannt.
Die Reinheit von Edelmetallmünzen wird folgendermaßen
unterteilt:
Korn – Feingewicht (Fgw)
Als Feingewicht (auch Nettogewicht oder Korn) bezeichnet man
die Masse des in einer Legierung enthaltenen Edelmetalls, vor allem bei Münzen
oder Schmuck. Sie wird in einem üblichen Massemaß, zum Beispiel Gramm,
angegeben.
Schrot – Rauhgewicht (Rgw) Die Gesamtmasse einschließlich der nicht edelmetallischen Anteile (häufig Kupfer) heißt Raugewicht (auch Bruttogewicht oder Schrot).
Feinheit – Feingehalt (Fgh) Das Verhältnis von Fein- zu Raugewicht nennt man Feingehalt.
Karat Das Karat ist eine Maßeinheit der physikalischen Größe Masse zur Angabe der Reinheit von Gold: Die Gehaltsangabe von Gold beurteilt, in welchem Verhältnis Gold zu anderen Materialien in einem Metall steht. Sie wird in 24er Teilung angegeben. Feingold wurde früher oft in Karat angegeben. Heute werden die Zahlen häufiger in Promille umgerechnet. Einkarätiges Gold enthält 1/24 Anteil Gold (= 4,166 Prozent oder 41,66 Promille) und 23/24 Anteile andere Stoffe. 24-karätiges Gold bezeichnet absolut reines Gold, wobei es aus technischen Gründen sehr schwierig ist, alle Verunreinigungen vollständig zu eliminieren.
Z. B. Feingehalt vom Krugerrand 916,67/1000 = 916,67 ‰ = 22 Karat, Feingehalt vom Wiener Philharmoniker 999,9/1000 = 999,9 ‰ = 24 Karat.
Gold 999: 24 Karat, Feingold, äußerst rein
Gold 900: 21,6 Karat, Münzgold
Gold 750: 18 Karat, Ringgold, Standardfeingehalt bei Goldschmieden
Gold 585: 14,04 Karat
Gold 583,33: 14 Karat
Gold 375: 9 Karat
Gold 333: 8 Karat
Ein Karat = 0,04166 Feingold
Die Reinheit von verarbeitetem Gold kann auch in 1000er
Teilen angegeben werden. Diese Teilung wird allerdings einheitenlos verwendet.
Beispielsweise entspricht 585 Gold einem Goldanteil von 58,5 % im Metall.
Gold wird hauptsächlich zusammen mit Silber und Kupfer
verarbeitet. Neben den folgenden gebräuchlichen Feingehalten gibt es noch viele
andere Einteilungen, die aber meist ungebräuchlich geworden sind (z. B. 500),
in Deutschland nicht verwendet werden (z. B. 840 in Frankreich) oder sich
aufgrund ihrer Eigenschaften nicht am Markt durchsetzen konnten (z. B. 250).
Anlagemünzen sind gemäß Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977, geändert durch die Richtlinie 98/80/EG des Rates vom 12. Oktober 1998 (Bekanntgabe der Liste der von der Umsatzsteuer befreiten Anlagemünzen gemäß Art. 26b Buchstabe A Ziffer ii) im Amtsblatt der Europäischen Union unter ABL. EU 2005 Nr. C 300 S.10) von der Umsatzsteuer befreit.
Diese Befreiung gilt jedoch nur für Goldmünzen. Palladium- und Platinmünzen sind dagegen voll steuerpflichtig, für die meisten Silbermünzen gilt der ermäßigte Steuersatz.